Beurlaubungen von bis zu drei Tagen können vom Klassenlehrer genehmigt werden. Es genügt ein formloser Antrag der Erziehungsberechtigten.

Beurlaubungen von mehr als drei Tagen müssen von der Schulleitung genehmigt werden.

Bei Beurlaubungen vor und nach den Ferien gelten gesonderte Regeln.

 

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